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Airbnb schlägt zurück

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Das Internetportal kämpft um das Recht auf Untervermietung.


Nach dem aufsehenerregenden Urteil gegen einen Nutzer der Online-Zimmervermittlung Airbnb gibt es ein Nachspiel, das richtungsweisend für Millionen Reisende werden könnte. So teilte Airbnb mit, dass es den Streit um die Untervermietung von Zimmern notfalls bis zum höchsten Gericht der USA ausfechten möchte. Dabei soll geklärt werden, wann Privatleute ihre Wohnung an Touristen vermieten dürfen. Zwar ist die Rechtslage in verschiedenen US-Städten unterschiedlich, doch könnte von dem Streit ein Signal an das restliche Land und sogar an Städte wie Paris oder Amsterdam ausgehen, in denen Airbnb-Nutzer ähnliche rechtliche Probleme haben.



Falls Airbnb nicht weiter untervermieten darf, wäre so eine Couch für die eine Million Reisenden nicht schlecht.

Ausgelöst wurde der Konflikt durch ein Urteil gegen den jungen Software-Ingenieur Nigel Warren. Er hatte sein Zimmer in Manhattan während eines viertägigen Ausflugs nach Colorado über die Webseite Airbnb für insgesamt 315 Dollar an eine russische Touristin vermietet. Nach Ansicht eines Verwaltungsrichters verstieß er damit gegen das 'illegal hotels law', das der US-Staat New York 2010 verabschiedet hatte. Demnach darf ein Mieter sein Zimmer nicht für einen Zeitraum von weniger als 30 Tagen untervermieten, wenn er selbst abwesend ist. Kritiker bemängeln, die Regelung schütze Hotels vor privater Konkurrenz. Hingegen loben Sozialpolitiker, das Gesetz helfe, Wohnraum zu bewahren, der sonst in inoffizielle Hotels umgewandelt würde. Tatsächlich konnte die Stadt so etwa gegen die Firma Smart Apartments vorgehen, die 50 Wohnungen gekauft und in inoffizielle Pensionen verwandelt hatte. Nun ist die Frage: Inwiefern gilt das Gesetz für Airbnb-Nutzer?

Das Unternehmen zögerte lange, sich in den Streit einzumischen, da Gastgeber offiziell ihre Rechtslage selbst klären müssen. Doch hat Airbnb schlechte Erfahrungen mit passiven PR-Strategien gemacht und daher im Oktober David Hantman verpflichtet, der zuvor bei Yahoo die Abteilung für Regierungsbeziehungen geleitet hatte. Er will den Kampf mit den Behörden nun aufnehmen und holte dafür Hilfe von der Kanzlei Gibson Dunn. Sie vertritt Nigel Warren, wenn er nun vor dem Environmental Control Board in Berufung geht. Dort wird er argumentieren, dass er selbst zwar nicht zu Hause war, als die Russin zur Untermiete kam, dafür aber sein Mitbewohner, der Zweit-Mieter ist. Airbnb hofft nicht nur auf einen Freispruch für Warren. Das Unternehmen fordert auch eine Überarbeitung des Gesetzes gegen illegale Hotels und Klarheit für Millionen Menschen, die ihr Zimmer im Internet untervermieten.


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