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Ethik-Debatte nach Transplantation

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In den USA erstreiten die Eltern einer Zehnjährigen vor Gericht, dass ihr Kind die Lunge eines Erwachsenen bekommt.

Um das Leben ihrer Tochter zu retten, haben Eltern in den USA alle Register gezogen. Damit die an Cystischer Fibrose erkrankte Zehnjährige eine Spenderlunge erhält, zogen sie sogar vor Gericht - mit Erfolg. Am Mittwoch wurde Sarah in Philadelphia die Lunge eines erwachsenen Organspenders transplantiert, auf die das Kind ohne den eine Woche zuvor erfolgten Richterspruch keinen Anspruch gehabt hätte. Die Familie sei außer sich vor Freude, erklärte Sarahs Mutter: "Wir sind begeistert, dass dieser Tag gekommen ist." Sie sei glücklich, dass die Familie des Organspenders in den Stunden ihrer Trauer entschieden habe, Sarah das Leben zu schenken. "Sie sind heute die wahren Helden."



Streit um Transplationen in den USA.

Die Zehnjährige stand ganz oben auf der Warteliste für die Spenderlunge eines Kindes, die in den USA strikt getrennt von der Warteliste für erwachsene Organe geführt wird. Allerdings sind Organe von Kindern viel seltener als solche von Erwachsenen. Und obwohl Sarahs Tod nahe war, durfte sie nicht auf die Warteliste der Erwachsenen wechseln: Die US-Regierung lehnte trotz anhaltender Proteste von Bürgern, die für Sarah eintraten, einen Eingriff in die gültigen Regeln ab.

In Deutschland käme keine Familie in eine solche Situation. "Kinder werden auf der Warteliste für Spenderorgane sogar bevorzugt", erklärt Axel Rahmel, medizinischer Direktor der Organ-Verteilungsstelle Eurotransplant. So waren im Jahr 2012 in Deutschland nur 22 Kinder Organspender, 149 Kinder aber haben ein Organ bekommen. Gleichwohl ist der Fall auch für deutsche Patienten interessant. Denn er zeigt, dass sich Betroffene mit richterlicher Hilfe womöglich über Verteilungsregeln hinwegsetzen können. In Deutschland werden diese Regeln von der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer gemacht. Sie entscheidet, ob Alkoholkranke sechs Monate trocken sein müssen, bevor sie Anspruch auf ein Organ haben; ob Patienten mit einem großen Krebs noch transplantiert werden; und auch, in welchem Ausmaß Kinder bevorzugt werden. Weil es dabei um Lebenschancen geht, will der Bundestag mehr öffentliche Mitsprache. So soll das Bundesgesundheitsministerium künftig einen Genehmigungsvorbehalt für die Richtlinien haben.

Das Urteil des Richters war für Sarah ein Glück. Gleichwohl hat sie ein Organ bekommen, das nach US-Recht einem Erwachsenen zugestanden - und diesem auch besser gepasst - hätte. Das Urteil könnte nun für diesen Menschen den Tod bedeuten. "Was ist gerecht? Das ist die große, ungelöste Frage in der Transplantationsmedizin, der wir uns immer wieder stellen müssen", sagt Axel Rahmel. Die Entscheidung des US-Gerichts rief denn auch Kritik hervor, etwa vom Medizinethiker Arthur Caplan von der New York University: "Es stellt sich die Frage, ob man durch Klagen oder PR-Aktionen an die Spitze der Warteliste gelangen sollte."

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