Der großen Koalition droht ein heftiger Streit, und das ausgerechnet um die Zukunft des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Während sich die Bundesregierung gerne ihrer Menschenrechtspolitik rühmt und sich sehr freut, dass von Januar an ein Deutscher den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat übernehmen wird, gelingt es Union und SPD nicht, sich auf ein Gesetz für das deutsche Institut zu einigen. Die Grünen fürchten deshalb einen peinlichen Imageschaden. „Das Ansehen Deutschlands ist in Gefahr“, warnt ihr Abgeordneter Tom Koenigs.
Während die SPD das DIMR in seiner jetzigen Form belassen will, fordert Steinbach eine stärkere Anbindung des Instituts an das Öffentliche Recht.
Seit acht Wochen streiten das Bundesjustizministerium und die Menschenrechtspolitiker der Union, allen voran Erika Steinbach, darüber, wie das Institut auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden kann. Zunächst hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Ressortabstimmung das Plazet aller Ministerien erhielt. Dann erfuhr Steinbach davon, intervenierte im Kanzleramt und konnte mit Hilfe von Staatsminister Helge Braun einen Beschluss des Kabinetts gerade noch verhindern. Seither ist Maas verärgert, weil alles klar zu sein schien und jetzt wieder alles in der Luft hängt. Und Steinbach ist kampfeslustig, weil sie sich übergangen fühlt und ganz andere Ziele verfolgt als der Justizminister.
Das Institut für Menschenrechte wurde unter Rot-Grün 2001 ins Leben gerufen. Alle Fraktionen hatten der Idee damals ihre Stimme gegeben. Das Institut sitzt in Berlin und kümmert sich vor allem um die Menschenrechtslage in Deutschland. Einer größeren Öffentlichkeit ist es nicht bekannt, weil es keine Kampagnen startet.
In Fachkreisen, vor allem in juristischen, genießt es einen guten Ruf wegen seiner Beratungen und Gutachten.
Finanziert wird es von vier Bundesministerien, das Budget beläuft sich auf rund 2,3 Millionen Euro. Politisch ist es als eingetragener Verein dennoch unabhängig. Liberale Rechtspolitiker loben das; der Union ist es ein Dorn im Auge. Auch deshalb scheiterten alle Versuche, sich auf ein Gesetz zu verständigen. Das könnte Folgen haben.
Das Institut wurde als Antwort auf die Pariser Prinzipien aus dem Jahre 1993 gegründet. In ihnen hatte die UN-Generalversammlung Kriterien zur Gründung nationaler Menschenrechtsinstitute formuliert. Sie sollen politisch unabhängig sein, gut finanziell ausgestattet werden, den Blick auf die Menschenrechtslage im jeweiligen Land lenken und einen gesicherten rechtlichen Status haben. Letzteres ist das Problem: Bis heute gibt es kein Gesetz, auf das sich das Institut stützen könnte. Und weil das so ist, könnte es passieren, dass Deutschland das Recht verspielt, im UN-Menschenrechtsrat zu sprechen oder Einfluss auf die Tagesordnung zu nehmen. Gibt es bis März nicht ein Gesetz, dann könnten die internationalen Menschenrechtsinstitutionen Deutschland den dafür nötigen A-Status entziehen.
Statt sich also zusammenzuraufen, haben sich SPD und Union verhakt. Die Sozialdemokraten wollen das DIMR in seiner jetzigen Form belassen und seine Unabhängigkeit schützen. Steinbach will es zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts machen und den Einfluss der Politik erhöhen. Die SPD wirft ihr vor, sie wolle die Menschenrechtslage viel lieber anderswo prüfen lassen und ignoriere den drohenden internationalen Image-Schaden. Steinbach kontert, auch Länder wie Aserbaidschan und Russland hätten den A-Status; das zeige in Wahrheit, dass der Status gar keine erstrebenswerte Auszeichnung sei.
Die Grünen können darüber nur noch den Kopf schütteln. Ihr menschenrechtspolitischer Sprecher Koenigs verweist vor allem darauf, mit welcher Schärfe Steinbach versuche, dem Institut seine politische und wissenschaftliche Unabhängigkeit zu nehmen. Bislang heißt es in der Satzung, das Institut handele „eigeninitiativ und unabhängig von jedweden Vorgaben durch die Bundesregierung“. In Steinbachs Version ist so etwas nicht mehr zu finden. Stattdessen heißt es dort, das wissenschaftliche Personal forsche „in den Zeiten selbständig, in denen ihm keine anderen Aufgaben übertragen werden“. Wer ihm also Freiheiten nehmen will, muss es nur mit sehr viel Arbeit zuschütten.
Während die SPD das DIMR in seiner jetzigen Form belassen will, fordert Steinbach eine stärkere Anbindung des Instituts an das Öffentliche Recht.
Seit acht Wochen streiten das Bundesjustizministerium und die Menschenrechtspolitiker der Union, allen voran Erika Steinbach, darüber, wie das Institut auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden kann. Zunächst hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Ressortabstimmung das Plazet aller Ministerien erhielt. Dann erfuhr Steinbach davon, intervenierte im Kanzleramt und konnte mit Hilfe von Staatsminister Helge Braun einen Beschluss des Kabinetts gerade noch verhindern. Seither ist Maas verärgert, weil alles klar zu sein schien und jetzt wieder alles in der Luft hängt. Und Steinbach ist kampfeslustig, weil sie sich übergangen fühlt und ganz andere Ziele verfolgt als der Justizminister.
Das Institut für Menschenrechte wurde unter Rot-Grün 2001 ins Leben gerufen. Alle Fraktionen hatten der Idee damals ihre Stimme gegeben. Das Institut sitzt in Berlin und kümmert sich vor allem um die Menschenrechtslage in Deutschland. Einer größeren Öffentlichkeit ist es nicht bekannt, weil es keine Kampagnen startet.
In Fachkreisen, vor allem in juristischen, genießt es einen guten Ruf wegen seiner Beratungen und Gutachten.
Finanziert wird es von vier Bundesministerien, das Budget beläuft sich auf rund 2,3 Millionen Euro. Politisch ist es als eingetragener Verein dennoch unabhängig. Liberale Rechtspolitiker loben das; der Union ist es ein Dorn im Auge. Auch deshalb scheiterten alle Versuche, sich auf ein Gesetz zu verständigen. Das könnte Folgen haben.
Das Institut wurde als Antwort auf die Pariser Prinzipien aus dem Jahre 1993 gegründet. In ihnen hatte die UN-Generalversammlung Kriterien zur Gründung nationaler Menschenrechtsinstitute formuliert. Sie sollen politisch unabhängig sein, gut finanziell ausgestattet werden, den Blick auf die Menschenrechtslage im jeweiligen Land lenken und einen gesicherten rechtlichen Status haben. Letzteres ist das Problem: Bis heute gibt es kein Gesetz, auf das sich das Institut stützen könnte. Und weil das so ist, könnte es passieren, dass Deutschland das Recht verspielt, im UN-Menschenrechtsrat zu sprechen oder Einfluss auf die Tagesordnung zu nehmen. Gibt es bis März nicht ein Gesetz, dann könnten die internationalen Menschenrechtsinstitutionen Deutschland den dafür nötigen A-Status entziehen.
Statt sich also zusammenzuraufen, haben sich SPD und Union verhakt. Die Sozialdemokraten wollen das DIMR in seiner jetzigen Form belassen und seine Unabhängigkeit schützen. Steinbach will es zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts machen und den Einfluss der Politik erhöhen. Die SPD wirft ihr vor, sie wolle die Menschenrechtslage viel lieber anderswo prüfen lassen und ignoriere den drohenden internationalen Image-Schaden. Steinbach kontert, auch Länder wie Aserbaidschan und Russland hätten den A-Status; das zeige in Wahrheit, dass der Status gar keine erstrebenswerte Auszeichnung sei.
Die Grünen können darüber nur noch den Kopf schütteln. Ihr menschenrechtspolitischer Sprecher Koenigs verweist vor allem darauf, mit welcher Schärfe Steinbach versuche, dem Institut seine politische und wissenschaftliche Unabhängigkeit zu nehmen. Bislang heißt es in der Satzung, das Institut handele „eigeninitiativ und unabhängig von jedweden Vorgaben durch die Bundesregierung“. In Steinbachs Version ist so etwas nicht mehr zu finden. Stattdessen heißt es dort, das wissenschaftliche Personal forsche „in den Zeiten selbständig, in denen ihm keine anderen Aufgaben übertragen werden“. Wer ihm also Freiheiten nehmen will, muss es nur mit sehr viel Arbeit zuschütten.