Der BND soll keine Daten weitergeben, die bei der Menschenjagd per Drohne helfen - Schindler weicht diese Regel nun auf
Vor dem tödlichen Angriff kommt das Surren: eine Drohne weit oben am Himmel, oft nur ein kleiner schwarzer Punkt, gesteuert aus sicherer Entfernung. Der Auftrag ist klar: Verdächtige ins Visier nehmen, Raketen abschießen. Bumm.
Zuerst aber muss das Ziel gefunden werden, es ist die eigentliche Herausforderung im amerikanischen Drohnenkrieg. Oft helfen Komplizen der Geheimdienste. Sie, so jedenfalls erzählen es etwa die Leute im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet, heften kleine Sender an die Pick-ups von Verdächtigen. Oder es helfen Späher, die versteckt im Hinterland Ausschau halten. Manchmal reicht aber auch schon die Handynummer eines Verdächtigen. Das Funksignal eines Mobiltelefons hat nach Ansicht von Experten schon so manche Rakete zu ihrem Ziel geführt.
Bei Drohnenangriffen werden auch Handysignale verwendet, um die Opfer zu orten.
Eine Regel des Bundesinnenministeriums besagt, dass deutsche Stellen keine Daten an die Amerikaner übermitteln dürfen, die für eine unmittelbare Ortung verwendet werden können. Dazu müssten nach der Logik des Drohnenkriegs auch Handynummern gehören. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des NDR-Magazins "Panorama" gab BND-Präsident Gerhard Schindler allerdings jüngst die interne Regelung aus, dass Handydaten an Partnerdienste weitergereicht werden dürfen. Zur Ortung seien sie untauglich. Per Präsidenten-Dekret bestimmt Schindler also, dass nicht sein kann, was nicht sein darf - oder wie es in einer BND-Stellungnahme heißt: "Diesbezügliche Unklarheiten wurden ausgeräumt."
In der Vergangenheit hatten die deutschen Dienste so ihre Bedenken mit den Amerikanern, wohl nicht ganz zu Unrecht. Das Bundeskriminalamt etwa weigerte sich in mindestens einem Fall, Informationen über Verdächtige weiterzugeben. Und dann war da noch der 4. Oktober 2010: Eine amerikanische Drohne zerfetzte im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet mehrere Männer, unter ihnen den 20-jährige Bünyamin E. aus Wuppertal und den Iraner Shahab D. aus Hamburg. Zuvor hatten deutsche Behörden Bünyamins Handynummern und die seiner Freunde an die Amerikaner weitergeleitet.
Der tödliche Luftschlag entfachte eine Diskussion: Welche Informationen können unbedenklich an die Amerikaner weitergegeben werden? Was gehört noch zur Bündnistreue? Und wo fängt schon die Beihilfe zu Hinrichtungen per Drohne an? Es sind Fragen, welche die von Schindler so geschätzte deutsch-amerikanische Zusammenarbeit belasten.
Der BND-Präsident vertraut den US-Diensten, doch nicht alle Mitarbeiter teilen dieses Grundvertrauen. So distanzierte sich ein Referatsleiter deutlich von seinem Chef und dessen freizügiger Linie, was die Weitergabe von Mobilfunknummern angeht. Der Mann wurde nach Recherchen der SZ und des NDR wenig später versetzt. Darauf angesprochen antwortete der BND: "Rotationen sind integraler Bestandteil der Personalentwicklung."
Vorwürfe, die deutschen Dienste hätten Beihilfe zu Drohnenangriffe geleistet, weist die Bundesregierung seit jeher zurück. Und der BND verweist gerne darauf, dass die für die Amerikaner bestimmten Informationen mit einem Zusatz versehen werden: Die übermittelten Daten dürfen demnach "nicht als Grundlage oder Begründung für unangemessene Maßnahmen" oder "zum Zwecke des Einsatzes körperlicher Gewalt" verwendet werden. Eine Nicht-zur-Menschenjagd-Regel also, ein Schriftstück im Beamtendeutsch, damit ist das Problem für den Geheimdienst offenbar erledigt. Dabei ist es mehr als fraglich, dass sich die Amerikaner darum scheren. Ein hochrangiger CIA-Offizier, der einst selbst Einsatzbefehle für Drohnen abgezeichnet hatte, sagte der SZ vor nicht allzu langer Zeit: "Die Deutschen meinen, sie haben keine Rolle gespielt? Woher wollen sie denn wissen, ob ihre Informationen entscheidend waren oder nicht?"
Für US-Präsident Barack Obama sind Drohnen längst die Waffen der Wahl. Seit seinem Amtsantritt flog das US-Militär mehr als 350 Angriffe, mindestens 3000 Menschen starben, unter ihnen viele Zivilisten. Die gezielte Tötung in Afrika unterstützt das amerikanische Militär auch von Standorten in Deutschland aus. Bei seinem Deutschlandbesuch im Juni ging Präsident Obama auch kurz darauf ein. Die Bundesrepublik sei kein Startpunkt für Drohnenangriff, beharrte er. Dass US-Standorte in Deutschland in Amerikas Drohnenkrieg eingebunden sind, bestritt er nicht.
Vor dem tödlichen Angriff kommt das Surren: eine Drohne weit oben am Himmel, oft nur ein kleiner schwarzer Punkt, gesteuert aus sicherer Entfernung. Der Auftrag ist klar: Verdächtige ins Visier nehmen, Raketen abschießen. Bumm.
Zuerst aber muss das Ziel gefunden werden, es ist die eigentliche Herausforderung im amerikanischen Drohnenkrieg. Oft helfen Komplizen der Geheimdienste. Sie, so jedenfalls erzählen es etwa die Leute im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet, heften kleine Sender an die Pick-ups von Verdächtigen. Oder es helfen Späher, die versteckt im Hinterland Ausschau halten. Manchmal reicht aber auch schon die Handynummer eines Verdächtigen. Das Funksignal eines Mobiltelefons hat nach Ansicht von Experten schon so manche Rakete zu ihrem Ziel geführt.
Bei Drohnenangriffen werden auch Handysignale verwendet, um die Opfer zu orten.
Eine Regel des Bundesinnenministeriums besagt, dass deutsche Stellen keine Daten an die Amerikaner übermitteln dürfen, die für eine unmittelbare Ortung verwendet werden können. Dazu müssten nach der Logik des Drohnenkriegs auch Handynummern gehören. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des NDR-Magazins "Panorama" gab BND-Präsident Gerhard Schindler allerdings jüngst die interne Regelung aus, dass Handydaten an Partnerdienste weitergereicht werden dürfen. Zur Ortung seien sie untauglich. Per Präsidenten-Dekret bestimmt Schindler also, dass nicht sein kann, was nicht sein darf - oder wie es in einer BND-Stellungnahme heißt: "Diesbezügliche Unklarheiten wurden ausgeräumt."
In der Vergangenheit hatten die deutschen Dienste so ihre Bedenken mit den Amerikanern, wohl nicht ganz zu Unrecht. Das Bundeskriminalamt etwa weigerte sich in mindestens einem Fall, Informationen über Verdächtige weiterzugeben. Und dann war da noch der 4. Oktober 2010: Eine amerikanische Drohne zerfetzte im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet mehrere Männer, unter ihnen den 20-jährige Bünyamin E. aus Wuppertal und den Iraner Shahab D. aus Hamburg. Zuvor hatten deutsche Behörden Bünyamins Handynummern und die seiner Freunde an die Amerikaner weitergeleitet.
Der tödliche Luftschlag entfachte eine Diskussion: Welche Informationen können unbedenklich an die Amerikaner weitergegeben werden? Was gehört noch zur Bündnistreue? Und wo fängt schon die Beihilfe zu Hinrichtungen per Drohne an? Es sind Fragen, welche die von Schindler so geschätzte deutsch-amerikanische Zusammenarbeit belasten.
Der BND-Präsident vertraut den US-Diensten, doch nicht alle Mitarbeiter teilen dieses Grundvertrauen. So distanzierte sich ein Referatsleiter deutlich von seinem Chef und dessen freizügiger Linie, was die Weitergabe von Mobilfunknummern angeht. Der Mann wurde nach Recherchen der SZ und des NDR wenig später versetzt. Darauf angesprochen antwortete der BND: "Rotationen sind integraler Bestandteil der Personalentwicklung."
Vorwürfe, die deutschen Dienste hätten Beihilfe zu Drohnenangriffe geleistet, weist die Bundesregierung seit jeher zurück. Und der BND verweist gerne darauf, dass die für die Amerikaner bestimmten Informationen mit einem Zusatz versehen werden: Die übermittelten Daten dürfen demnach "nicht als Grundlage oder Begründung für unangemessene Maßnahmen" oder "zum Zwecke des Einsatzes körperlicher Gewalt" verwendet werden. Eine Nicht-zur-Menschenjagd-Regel also, ein Schriftstück im Beamtendeutsch, damit ist das Problem für den Geheimdienst offenbar erledigt. Dabei ist es mehr als fraglich, dass sich die Amerikaner darum scheren. Ein hochrangiger CIA-Offizier, der einst selbst Einsatzbefehle für Drohnen abgezeichnet hatte, sagte der SZ vor nicht allzu langer Zeit: "Die Deutschen meinen, sie haben keine Rolle gespielt? Woher wollen sie denn wissen, ob ihre Informationen entscheidend waren oder nicht?"
Für US-Präsident Barack Obama sind Drohnen längst die Waffen der Wahl. Seit seinem Amtsantritt flog das US-Militär mehr als 350 Angriffe, mindestens 3000 Menschen starben, unter ihnen viele Zivilisten. Die gezielte Tötung in Afrika unterstützt das amerikanische Militär auch von Standorten in Deutschland aus. Bei seinem Deutschlandbesuch im Juni ging Präsident Obama auch kurz darauf ein. Die Bundesrepublik sei kein Startpunkt für Drohnenangriff, beharrte er. Dass US-Standorte in Deutschland in Amerikas Drohnenkrieg eingebunden sind, bestritt er nicht.