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Die Mietpreisbremse kommt

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Die Bundesregierung will Mieter deutlich entlasten. Das Justizministerium hat jetzt seinen Gesetzentwurf zur Einführung der Mietpreisbremse fertiggestellt. Darin wird auch die Zahlungspflicht für Maklerprovisionen neu geregelt. Der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Er ist seit Mittwoch in der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. Das Bundesjustizministerium hofft, dass das Gesetz 2015 in Kraft treten kann.




Mieter werden künftig entlastet

Bisher werden Makler in der Regel von den Vermietern beauftragt, bezahlen müssen deren Dienste aber die Mieter. Dabei geht es um erhebliche Beträge, in der Regel werden zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer vom Mieter verlangt. Dies soll sich ändern. Mit dem Gesetzentwurf soll das Bestellerprinzip eingeführt werden. Künftig muss also derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Verstöße gegen diese Vorschrift sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Justizministerium geht davon aus, dass Mieter dadurch erheblich entlastet werden. In einer Überschlagsrechnung kommt es auf einen Betrag von 571Millionen Euro jährlich.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht aber die sogenannte Mietpreisbremse. Bisher können Eigentümer bei der Wiedervermietung ihrer Wohnung den Preis praktisch frei festlegen. Dies führt in vielen Ballungszentren zu drastischen Preissprüngen. Diese sollen jetzt begrenzt werden. Künftig soll die neue Miete nur noch um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Erstvermietungen neu gebauter Wohnungen sollen davon aber ausgenommen werden, um den Wohnungsbau nicht zu gefährden. Außerdem wird die Preisbremse nicht in ganz Deutschland gelten. Sie soll nur „in angespannten Wohnungsmärkten“ eingeführt werden. Dafür zuständig sollen die Bundesländer sein. Nach Berechnungen des Justizministeriums liegen gut vier der 21,1Millionen deutschen Mietwohnungen in solchen „angespannten“ Gebieten.

In der Unionsfraktion gibt es Unmut über den Vorstoß von Justizminister Heiko Maas (SPD). Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte der SZ, es sei „misslich, dass der Minister den Gesetzentwurf ohne vorherige Absprache mit der Unionsfraktion in die Ressortabstimmung gegeben hat“. Die Preisbremse habe „in Ballungszentren ihre Berechtigung“, dort sei sie „kurzfristig ein wirksames Mittel“. Wer den Mietpreisanstieg aber nachhaltig dämpfen wolle, müsse sich mit seiner Ursache auseinandersetzen: Dies sei der zu geringe Wohnungsbau. Da die Bremse die Bedingungen für private Investoren verschlechtere, müsse sie „auf die absolut notwendigen Bereiche beschränkt werden“. Die Union will das Gesetz außerdem befristen. „Nach fünf Jahren darf es die Mietpreisbremse nicht mehr geben“, sagte Luczak. Zudem müssten genaue Vorgaben gemacht werden, wann ein Gebiet ein angespannter Wohnungsmarkt sei. Schließlich müsse „der schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Eigentümer sauber begründet werden“.

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