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Die Steueraffäre Hoeness - Teil 2

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In den Medien wird im Prozess um die Steuerhinterziehung von Herrn Hoeness nur noch zwischen Bewährungsstrafe und tatsächlicher Haft, ab einer Strafe von 2 Jahren zwingend, überlegt. Meine Prognose für den Prozess ist:

Einstellung des Verfahrens, maximal gegen eine zusätzliche Geldauflage, evtl. für wohltätigen Zweck. Dazu wird er die jetzt geschätzten 27,3 Mio. Euro Steuern nachzahlen, wovon schon 10 Mio. bei Einreichung der Selbstanzeige bezahlt wurden, plus Verzugszinsen in Höhe von 6% pro Jahr plus 5 % Strafe auf die geschätzten Steuern oben drauf. Keine Bewährungsstrafe und schon gar keine Haft.

Die Millionengrenze

Aber die Medien reden doch dauernd von dieser Grenze von einer Million, über der es zwingend Haft geben muss. Gestern bei Bayern 3 in der "Münchner Runde" war der Steueranwalt Rainer Kullen. Er war derjenige Anwalt in diesem Prozess, der bis zum BGH ging und in dem es um die 1-Million-Grenze ging. Und was er sagte, ist schon sehr interessant. Bei diesem Prozess ging es nicht um Steuerhinterziehung, es ging darum das Belege für Einnahmen und Ausgaben gefälscht wurden und dadurch die Steuerlast reduziert wurde. Und das ist nun ein ganz anderer Sachverhalt und vor allem einer, der mit dem Fall Hoeness gar nichts zu tun hat.

Aber Hoeness und mögliches Gefängnis sind natürlich ein deutlich besserer Aufhänger als Geldauflagen.

Vergleichbare Fälle

Ähnliches gilt für vergleichbare Fälle, auch das sagte Herr Kullen, der etwa 2.500 Selbstanzeigen pro Jahr mit seiner Kanzlei erledigt. Nordrhein-Westfalen kaufte eine der berühmten Steuer-CDs und klagte hunderte Steuerhinterzieher an, die vorher keine Selbstanzeige gemacht hatten. Diese Fälle gingen teilweise in ähnliche Größenordnungen und alle diese Fälle wurden auch gegen Geldauflagen eingestellt. Davon hat nur die Presse nichts erfahren. Nur alle diese Leute hatten überhaupt keine Selbstanzeige gestellt.

Geschätzte Steuerschuld

Der wichtigste Grund ist aber die geschätzte Steuerschuld. Zwar akzeptieren Hoeness und seine Anwälte diese Summe, aber damit ist sie noch lange nicht belastbar. Würde er verurteilt, dann könnte er dieser Summe leicht widersprechen. Außerdem, wie kann ein Richter ein vernünftiges Strafmaß ermitteln, wenn der "Schaden" nur geschätzt ist. Das wäre durchaus ein Grund für eine Revision. Im umgekehrten Fall wäre eine sehr aufwändige Bearbeitung der Unterlagen notwendig, alleine wenn man nur eine Minute pro Fall braucht, wären das bei 50.000 Vorgängen etwa 100 Arbeitstage oder 5 Monate.

Wenn man sich diese Future-Kiste noch einmal genauer anschaut, dann stellt man fest, dass jemand der handelt oft viele Transaktionen zu ein und dem selben Produkt hat. Also er kauft 5 Futures, zwei Tage noch einmal 5, weil es in die richtige Richtung geht und so weiter. Irgendwann verkauft er dann nur einen Teil der vorhandenen, weil eine Kurs-Grenze erreicht ist oder der Kurs kurzfristig in die andere Richtung geht. Die Futures haben keine Seriennummern oder Identifikationszeichen. Wenn er von 10 Futures 5 verkauft, welche 5 verkauft er dann, die von letzter Woche oder die von letztem Jahr ? Man müsste jede solche Transaktion bewerten.

Deshalb gehe ich davon aus, dass die geschätzte Steuerschuld Bestandteil des Urteils sein wird, damit Bestandteil der Auflage. Und dieses Urteil muss für Uli Hoeness akzeptabel sein. Also morgen wird es eine Einstellung gegen Geldauflagen geben und eiin riesen Geschrei in den Medien und Foren;-).

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