Die kleinen Parteien in Deutschland wehren sich gegen die Drei-Prozent-Hürde bei der Wahl des EU-Parlaments. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab den Klägern jetzt recht und erklärte die Sperrklausel für verfassungswidrig. 2011 hatte es dasselbe mit der damals geltenden Fünf-Prozent-Hürde getan. Jetzt ist also auch die zweite Barriere futsch. Familienpartei, Tierschutzpartei und andere politische Außenseiter können sich also Hoffnung machen, schon im Mai erstmals Sitze im Straßburger Parlament beziehen zu dürfen.
Die Entscheidung war allerdings umstritten und entsprechend knapp. Nur fünf der acht Karlsruher Richter entschieden sich gegen die Klausel. Sie berufen sich auf den Grundsatz, dass die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben muss. Durch die Hürde würden die Stimmen der Tierliebhaber und anderer abgewertet, da sie quasi verfallen und unter den großen Parteien verteilt würden. Auf diese Weise gingen, sowohl bei der Europawahl 2009, als auch bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr, mehr als 15 Prozent der Stimmen verloren. Das entspricht bei der Parlamentswahl in Deutschland knapp sieben Millionen Wählern.
Kritiker befürchten, dass die unzähligen Kleinstparteien das Parlament bremsen und seine Funktionalität gefährden. Etwas mehr als ein Prozent der Wählerstimmen könnte jetzt reichen, um einen der 96 deutschen Sitze zu ergattern. Auf diese Weise kämen vermutlich nicht nur so sympathische Vereine, wie die Rentner- oder die Familienpartei zum Zuge. Sondern könnte auch den Weg für Rechtspopulisten und Anti-Europäer ebnen, wie Ralf Stegner von der SPD sagt. Hoffnung macht sich jetzt auch die Partei die PARTEI. Auch wenn deren bisherige Ergebnisse auch ohne Hürde nicht reichen würden, plant Spitzenkandidat Sonneborn schon die Zeit in Straßburg.
Was hältst du von Prozent-Hürden? Gefährden die Splitterparteien den politischen Dialog der Großen? Behindern die Hürden die Erneuerung der Parteienlandschaft oder schützen sie sie vor radikalen Spinnern und Träumern?