Es ist nicht sicher, aber sehr wahrscheinlich, dass Joachim Herrmann (CSU), der bayerische Innenminister, am Wochenende bei vielen Innenpolitikern in Berlin mindestens Stirnrunzeln ausgelöst hat. Mit seiner Ankündigung, den selbst erklärten IS-Anhänger und potenziellen Dschihad-Kämpfer Erhan A. nach dessen Interview im SZ-Magazin rasch in die Türkei abzuschieben, sendet er jedenfalls eine andere Botschaft als zuletzt die Bundesregierung. Sein Signal lautet: Weg mit dem, so jemanden wollen wir hier nicht haben. In Berlin dagegen dreht sich die Debatte bislang vor allem um die Frage, wie man es schaffen könnte, junge gewaltbereite Salafisten aus Deutschland an einer Ausreise zu hindern.
So hatten es zunächst vor allem Innenpolitiker der Union gefordert. Und so hatte es Bundesinnenminister Thomas de Maizière Ende vergangener Woche bei einem Besuch im Berliner Anti-Terror-Zentrum angekündigt. Der CDU-Politiker hatte erklärt, Verdächtige sollten statt eines Personalausweises ein Ersatzdokument erhalten, das ihnen das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland untersage.
Herrmann (l.) und de Maizière: Wie umgehen mit Extremisten?
Das ist eine klare Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Und es soll laut Bundesinnenministerium das Bemühen zeigen, gewaltbereite und hasserfüllte Islamisten daran zu hindern, in anderen Ländern unschuldige Menschen zu töten. „Die haben sich bei uns radikalisiert. Also sind wir mit verantwortlich dafür, andere Menschen vor ihnen zu schützen“, hieß es am Wochenende aus der Bundesregierung.
Dazu will Herrmanns Ankündigung, Erhan A. in die Türkei abzuschieben, so gar nicht passen. Stattdessen scheint der CSU-Politiker zu bestätigen, was zuletzt der Abteilungsleiter Terrorismusbekämpfung im bayerischen Landeskriminalamt, Ludwig Schierghofer, in einem Fernsehinterview berichtet hatte. Demnach hatten die deutschen Sicherheitsbehörden bis ins Jahr 2013 vor allem darauf gesetzt, gewaltbereite Islamisten loszuwerden. Eine Darstellung, der im Bundesinnenministerium widersprochen wird. Der Minister selbst hat sich dazu aber noch nicht geäußert.
Offen ist, ob Herrmanns Abschiebungsankündigung überhaupt funktionieren kann. Bislang nämlich weiß niemand, ob die Türkei auch bereit ist, den türkisch-stämmigen Erhan A. überhaupt aufzunehmen. Das wäre die rechtliche Voraussetzung für eine Abschiebung.
Trotz der unterschiedlichen Stoßrichtungen in München und in Berlin will niemand in der Koalition daraus einen offenen Konflikt machen. Zumal de Maizière auch darüber nachdenkt, radikalisierten Islamisten, die zwei Pässe haben, den deutschen Pass wieder abzunehmen. Das klingt weniger eindeutig danach, sie unbedingt hierbehalten zu wollen.
Wolfgang Bosbach (CDU), der Vorsitzende des Innenausschusses, plädiert denn auch dafür, jeden Fall einzeln zu betrachten und sich nicht nur auf eine Antwort zu beschränken. Es müsse möglich sein, kampfbereite Islamisten an der Ausreise zu hindern und radikale Hassprediger auszuweisen. Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic sieht das anders. Sie wirft Herrmann vor, ohne Rücksicht auf mögliche Opfer im Ausland das Problem wegzuschieben. Eine Abschiebung nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ komme einem Export von Terror gleich. Eine solche Praxis sei angesichts der Lage in Syrien und im Irak nur „zynisch“.
So hatten es zunächst vor allem Innenpolitiker der Union gefordert. Und so hatte es Bundesinnenminister Thomas de Maizière Ende vergangener Woche bei einem Besuch im Berliner Anti-Terror-Zentrum angekündigt. Der CDU-Politiker hatte erklärt, Verdächtige sollten statt eines Personalausweises ein Ersatzdokument erhalten, das ihnen das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland untersage.
Herrmann (l.) und de Maizière: Wie umgehen mit Extremisten?
Das ist eine klare Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Und es soll laut Bundesinnenministerium das Bemühen zeigen, gewaltbereite und hasserfüllte Islamisten daran zu hindern, in anderen Ländern unschuldige Menschen zu töten. „Die haben sich bei uns radikalisiert. Also sind wir mit verantwortlich dafür, andere Menschen vor ihnen zu schützen“, hieß es am Wochenende aus der Bundesregierung.
Dazu will Herrmanns Ankündigung, Erhan A. in die Türkei abzuschieben, so gar nicht passen. Stattdessen scheint der CSU-Politiker zu bestätigen, was zuletzt der Abteilungsleiter Terrorismusbekämpfung im bayerischen Landeskriminalamt, Ludwig Schierghofer, in einem Fernsehinterview berichtet hatte. Demnach hatten die deutschen Sicherheitsbehörden bis ins Jahr 2013 vor allem darauf gesetzt, gewaltbereite Islamisten loszuwerden. Eine Darstellung, der im Bundesinnenministerium widersprochen wird. Der Minister selbst hat sich dazu aber noch nicht geäußert.
Offen ist, ob Herrmanns Abschiebungsankündigung überhaupt funktionieren kann. Bislang nämlich weiß niemand, ob die Türkei auch bereit ist, den türkisch-stämmigen Erhan A. überhaupt aufzunehmen. Das wäre die rechtliche Voraussetzung für eine Abschiebung.
Trotz der unterschiedlichen Stoßrichtungen in München und in Berlin will niemand in der Koalition daraus einen offenen Konflikt machen. Zumal de Maizière auch darüber nachdenkt, radikalisierten Islamisten, die zwei Pässe haben, den deutschen Pass wieder abzunehmen. Das klingt weniger eindeutig danach, sie unbedingt hierbehalten zu wollen.
Wolfgang Bosbach (CDU), der Vorsitzende des Innenausschusses, plädiert denn auch dafür, jeden Fall einzeln zu betrachten und sich nicht nur auf eine Antwort zu beschränken. Es müsse möglich sein, kampfbereite Islamisten an der Ausreise zu hindern und radikale Hassprediger auszuweisen. Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic sieht das anders. Sie wirft Herrmann vor, ohne Rücksicht auf mögliche Opfer im Ausland das Problem wegzuschieben. Eine Abschiebung nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ komme einem Export von Terror gleich. Eine solche Praxis sei angesichts der Lage in Syrien und im Irak nur „zynisch“.