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klau|s|ens liebt das "Recht auf Vergessen" und das "Recht auf Vergessenwerden"

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lau|s|ens, man hat beim EuGH entschieden, in gewisser weise gegen “Google”.

und nun wird das “Recht auf  Vergessen” bzw. “Recht auf Vergessenwerden” zum geflügelten wort. es war dieses urteil, das all das erbrachte:


>> URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 13. Mai 2014 (Verfahrenssprache: Spanisch)


„Personenbezogene Daten – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung solcher Daten – Richtlinie 95/46/EG – Art. 2, 4, 12 und 14 – Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich – Internetsuchmaschinen – Verarbeitung von Daten, die in den Seiten einer Website enthalten sind – Suche, Indexierung und Speicherung solcher Daten – Verantwortlichkeit des Suchmaschinenbetreibers – Niederlassung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats – Umfang der Verpflichtungen des Suchmaschinenbetreibers und der Rechte der betroffenen Person – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7 und 8“


In der Rechtssache C‑131/12<<


ja, das urteil, ja, das urteil. wie hieß es noch?


was hast du?


ich vergesse so vieles, im alter, du verstehst.


und was machst du?


ich schreibe mir was auf, ich gucke nach, ich schaue bei GOOGLE.


was denn alles?


wo liegt berlin? – auch da schaue ich bei GOOGLE.


wegen des vergessens?


ja, ja, ich kann gar nicht anders. eigentlich vergesse ich alles, selbst meine hausnummer: und dann schaue ich bei GOOGLE. das ist mein neues hirn.


GOOGLE soll aber nun endlich extra mal dieses und jenes vergessen, weil die menschen ein recht haben, dass dieses oder jenes vergessen wird. (sagt ja auch der EuGH.)


gestern habe ich dich, klau|s|ens, noch beschimpft, als “trottel”. du erinnerst?


ja, sicher. das werde ich auch für alle zeit in aller welt dir vorhalten!


siehst du: du bist also gegen das vergessen.


mal bin ich dagegen, mal bin ich dafür: heute so, morgen so.


aber was soll denn nun vergessen werden? und was nicht?


woher soll ich das wissen?! lass mich ja in ruhe mit deinen hinterfotzigen fragen, du klägling.


das ist ja auch eine beleidigung.


ja, ja, aber ist jede zwangsversteigerung auch eine beleidigung?


wie soll ich das wissen?


du hältst dich immer an die gerichte: die sollen dann die arbeit machen. das geht doch nicht!


der text gleitet uns aus den fingern.


ich weiß, ich schwanke wie ein dickes ölfass dahin, durchs leben, durchs vergessen. dann sind da untaten aller art, von denen es keine zu vergessen gibt. die ganze aufarbeitung der NS-zeit ist ein kampf gegen das vergessen. bedenke auch das!


ich zitiere aus position 99 aus dem schwierigen originaltext des EuGH-urteils.


nein, ich!


“Somit ist auf Frage 3 zu antworten, dass Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 dahin auszulegen sind, dass im Rahmen der Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen dieser Bestimmungen u. a. zu prüfen ist, ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird, wobei die Feststellung eines solchen Rechts nicht voraussetzt, dass der betroffenen Person durch die Einbeziehung der betreffenden Information in die Ergebnisliste ein Schaden entsteht. Da die betroffene Person in Anbetracht ihrer Grundrechte aus den Art. 7 und 8 der Charta verlangen kann, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr durch Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste zur Verfügung gestellt wird, überwiegen diese Rechte grundsätzlich nicht nur gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers, sondern auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu der Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn sich aus besonderen Gründen – wie der Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben – ergeben sollte, dass der Eingriff in die Grundrechte dieser Person durch das überwiegende Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, über die Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste Zugang zu der betreffenden Information zu haben, gerechtfertigt ist.”


manchmal möchte man alles vergessen, was man einfach nicht kapiert.


du könntest doch dein hirn verklagen, auch mit blick auf das recht zu vergessen, aber jetzt mal umgekehrt: du klagst dein hirn an, weil es einfach nicht kapieren will, was doch so einfach zu verstehen ist.


wir könnten einfach mal einfordern, dass das menschliche hirn und jedwede suchmaschine vor dem gesetz gleich sind, also ebenso behandelt werden … und dass nur das vergessen vergessen werden darf. (aber viel weiter sind wir dann auch nicht.) – ich zitiere position 89 aus dem urteil:


>>Mit Frage 3 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 dahin auszulegen sind, dass die betroffene Person vom Suchmaschinenbetreiber verlangen kann, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten rechtmäßig veröffentlichten Internetseiten mit wahrheitsgemäßen Informationen über sie zu entfernen, weil diese Informationen ihr schaden können oder weil sie möchte, dass sie nach einer gewissen Zeit „vergessen“ werden.<<


und ich position 90:


>>Nach Auffassung von Google Spain, Google Inc., der griechischen, der österreichischen und der polnischen Regierung sowie der Kommission ist diese Frage zu verneinen. Google Spain, Google Inc., die polnische Regierung und die Kommission machen insoweit geltend, Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 gewährten den betroffenen Personen nur unter der Voraussetzung Rechte, dass die betreffende Verarbeitung nicht den Bestimmungen der Richtlinie entspreche, oder aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden Gründen, und nicht bereits, weil die Verarbeitung ihnen ihrer Auffassung nach schaden könne oder sie möchten, dass die Daten, die Gegenstand der Verarbeitung seien, dem Vergessen anheimfallen. Nach Auffassung der griechischen und der österreichischen Regierung hat sich die betroffene Person an den Herausgeber der Website zu wenden.<<


und ich nun position 91:


>>Herr ::::::::::::::::::::: sowie die spanische und die italienische Regierung vertreten die Auffassung, die betroffene Person könne der Indexierung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch eine Suchmaschine widersprechen, wenn die Verbreitung der Daten mit Hilfe der Suchmaschine ihr schade und ihre Grundrechte auf Schutz personenbezogener Daten und Achtung des Privatlebens, die das „Recht auf Vergessenwerden“ umfassten, gegenüber den berechtigten Interessen des Suchmaschinenbetreibers und dem allgemeinen Interesse an der Informationsfreiheit überwögen.<< (den namen des klägers habe ich gelöscht und durch doppelpunkte ersetzt.)


puh, jetzt haben eine ganze menge zitiert, aber den größten textmengenteil des urteils in diesem blog schlicht vergessen.


… vergessen wollen! aus faulheit! (aber klau|s|ens und zweitklausens sind schon jetzt unvergessen. schon jetzt!)






HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS:
http://www.klausens.com

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