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Härtere Regeln für Asylbewerber

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Angesichts steigender Asylbewerber-Zahlen plant das Bundesinnenministerium eine deutlich schärfere Gangart gegenüber Flüchtlingen. Nach einem Gesetzentwurf des Ministeriums sollen die Behörden Asylbewerber leichter in Haft nehmen können. Dies wäre künftig möglich, wenn jemand „unter Umgehung einer Grenzkontrolle eingereist ist“, Identitätspapiere wie Ausweise vernichtet oder „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben gemacht hat“, wie es im Gesetzentwurf heißt. All dies seien Anhaltspunkte für „Fluchtgefahr“. Die Kriterien würden auf einen bedeutenden Teil der Asylbewerber zutreffen.



Wer einen unzulässigen Asylantrag stellt, soll schneller ins Abschiebegefängnis kommen. Zum Beispiel in das rheinland-pfälzische Ingelheim.

Zudem sollen Asylbewerber, die nach Deutschland einreisen, um Sozialleistungen zu beziehen, mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt werden können. Dieses Motiv soll regelmäßig dann angenommen werden, wenn ein Asylantrag als „unzulässig, unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird, heißt es weiter.

Hintergrund ist, dass immer mehr Menschen aus Serbien, Mazedonien und anderen Balkan-Staaten in Deutschland aussichtslose Asylanträge stellen. Meist handelt es sich um Roma. Diese sollen offenbar durch die strengen Regeln abgeschreckt werden. Eine Einreisesperre dürfte mangels Kontrollen an den EU-Grenzen aber praktische Probleme aufwerfen. Aus Kreisen der Koalition hieß es, dass Teile des Entwurfes zwischen Union und SPD umstritten sind. Wiedereinreisesperren waren bereits im Zusammenhang mit Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien diskutiert worden, die allerdings als EU-Bürger keine Asylanträge stellen.

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Reihe weiterer Änderungen im Ausländerrecht. So soll das Ausweisungsrecht praktikabler werden. Bisher zählte bei einer Ausweisung Krimineller vor allem, wie schwer die Straftat war, doch das Gesetz kann schon seit Jahren so nicht mehr angewandt werden, weil Richter mehr und mehr Einzelfallprüfungen gefordert haben. Damit muss auch berücksichtigt werden, ob ein Ausländer Frau und Kinder in Deutschland hat und wie er sich nach dem Urteil entwickelt hat. Dies soll nun im Gesetz so festgehalten werden. Parallel dazu sollen auch ausländische Extremisten leichter ausgewiesen werden können. Praktikern zufolge lässt sich in vielen Fällen eine Ausweisung kaum noch juristisch wasserdicht durchsetzen, obwohl die Voraussetzungen, etwa bei einem nicht in Deutschland verwurzelten Schwerverbrecher, vorliegen würden.

Zudem will die Koalition einem Teil der fast 100000 geduldeten Ausländern die Chance auf einen langfristigen Aufenthalt geben. Die Geduldeten sind in der Regel abgelehnte Asylbewerber, die oft jahrelang nicht abgeschoben werden können und in Deutschland Wurzeln schlagen. Bislang hatten die Innenminister immer wieder zu bestimmten Stichtagen ein Bleiberecht gewährt, zudem können gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene ein Aufenthaltsrecht erhalten. Wer nicht in dieses Muster fällt, muss oft jahrelang mit der Angst vor einer Abschiebung leben. Nun sollen grundsätzlich alle Geduldeten die Chance zum Bleiben erhalten, wenn sie durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen können, gut genug Deutsch sprechen und keine Straftaten begangen haben.

Die SPD betonte die Verbesserungen im Gesetzentwurf, das Bleiberecht sei „unser wichtigstes Anliegen“, sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann: „Wenn Menschen lange hier leben und gar nicht in ihre Heimat zurück können, sollen sie bleiben dürfen.“ Die Änderungen im Ausweisungsrecht und beim Bleiberecht waren im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

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