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Vorsicht, spielende Kinder!

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Der finanzielle Verlust mag nicht weiter ins Gewicht fallen, der Image-Schaden dafür umso mehr: 32,5 Millionen Dollar muss Apple einigen seiner US-Kunden erstatten – oder besser gesagt, den Eltern dieser Kunden. Denn der Konzern hat es Kindern nach Ansicht der US-Aufsichtsbehörden allzu leicht gemacht, unbemerkt auf Shopping-Tour zu gehen. In zunächst kostenlosen Spiele-Apps kauften die Kinder für jeweils ein paar Dollar Zusatzfunktionen: Virtuelle Möbel etwa, Haustiere oder mehr Zeit zum Erreichen eines Spiel-Ziels. Wie Eltern sich vor unangenehmen Überraschungen schützen können.



Erst umsonst, dann teuer: Haben Kinder mit einem Spiel begonnen, ist die Versuchung groß, Zusatzfunktionen zu kaufen.

Dürfen Kinder überhaupt im Internet Apps oder Waren einkaufen?

Für unter 18-Jährige ist es in Deutschland laut Gesetz nicht möglich, einen wirksamen Kaufvertrag zu schließen. Es sei denn, sie haben die Einwilligung ihrer Eltern oder sie bezahlen bar mit ihrem Taschengeld. Das heißt: Im Netz kommt ein wirksamer Vertrag nur bei Zahlung per Vorkasse zustande.

Warum verhindern die Internet-Händler dann nicht Käufe durch Kinder?

Viele Händler legen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass Verkäufe an Minderjährige ausgeschlossen sind. Eltern müssen den Kauf genehmigen, sonst ist er unwirksam. Allerdings haben viele Online-Shops keine Alters-Verifizierungs-Verfahren, mit dem sie die Volljährigkeit ihrer Kunden prüfen – obwohl das Jugendschutzgesetz genau das den Händlern eigentlich vorschreibt. So wird es Kindern oft sehr leicht gemacht ein Kundenkonto bei einem Internethändler zu eröffnen. Zwar sind eine Kreditkarte oder ein Paypal-Konto erst mit 18 Jahren erlaubt, aber bereits ab zwölf Jahren dürfen Kinder mit Einwilligung der Eltern ein Girokonto mit einer Bezahlkarte eröffnen, ab 14 Jahren eine Prepaid-Kreditkarte ihr Eigen nennen.

Was können Eltern tun, wenn ihre Kinder Waren im Internet bestellt haben?

Da Kaufverträge mit Minderjährigen rechtlich unwirksam sind, trägt das Risiko immer der Internethändler. Das heißt, dass Eltern beispielsweise von Kindern bestellte Ware nicht zurückschicken müssen.

Gibt es eine Handhabe gehen Online-Händler, die Kindern Ware verkaufen?

Zwar können laut Gesetz Bußgelder von bis zu 50000 Euro verhängt werden. Doch wenn Händler überhaupt belangt werden, liegen die Strafen im lediglich drei- bis vierstelligen Bereich. Für die Einhaltung des Jugendschutzes sind die Bundesländer verantwortlich und jedes Land regelt dies unterschiedlich. Zudem klagen die betreffenden Ämter über fehlendes Personal für eine wirksame Kontrolle.

Wie kann ich technisch verhindern, dass mein Kind Geld in iPhone-Apps ausgibt?

Gerade Apple macht es seinen Kunden ziemlich einfach. So lässt sich einstellen, dass für jeden Kauf in einer App ein Kennwort eingegeben werden muss. Danach kann 15 Minuten lang beliebig eingekauft werden, ehe erneut das Kennwort fällig wird. Käufe lassen sich im iOS-Betriebssystem auch ganz deaktivieren. Dazu findet sich in den Einstellungen das Untermenü „Allgemein“ und darin der Menüpunkt „Einschränkungen“. Klickt man diesen an, findet sich ein Schalter, mit dem sich die Käufe in Apps deaktivieren lassen. Damit schützen sich auch Eltern selbst vor versehentlichen Klicks. Außerdem lässt sich über „Einschränkungen aktivieren“ ein Code vergeben, der bei Versuchen, diese Einstellung zu ändern, abgefragt wird.

Und wie funktioniert das mit Android-Telefonen und -Tablets?

Hier lassen sich In-App-Käufe nicht ganz ausschalten, allerdings ebenfalls mit einem Passwort schützen. Dazu öffnen Sie den „Play-Store“ auf dem Android-Gerät und gehen dort in die Einstellungen. Im Abschnitt „Nutzersteuerung“ findet sich die Option „Passwort zur Beschränkung von Käufen verwenden“. Ist diese aktiviert, wird in Zukunft vor jeder Zahlung das Google-Passwort abgefragt. Anschließend können Sie 30 Minuten einkaufen, ehe Sie das Passwort erneut eingeben müssen.

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